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Das Recht auf Reparatur – schont Ressourcen und den Geldbeutel

Anna Cavazz­i­ni, Vor­sitzende des Auss­chuss­es für Bin­nen­markt und Ver­brauch­er­schutz im Europäis­chen Par­la­ment kon­nte am 9. Feb­ru­ar 2021 einen großen Erfolg für mehr Nach­haltigkeit ver­buchen – die höch­ste europäis­che Volksvertre­tung beschloss das Recht auf Reparatur.1

Im Rah­men des Green New Deal der EU-Kom­mi­sion sind umfan­gre­iche Maß­nah­men nötig, um zu ein­er nach­haltigeren Wirtschaftsweise zu gelan­gen. Das Recht auf Reparatur (right to repair) soll die Kreis­laufwirtschaft stärken, Pro­duk­ten ein län­geres Leben schenken, die lokale Wirtschaft fördern und die Recycel­barkeit und Recy­clingquote deut­lich erhöhen und so Müll und Ressourcenver­brauch reduzieren2.

Frankre­ich ist voraus geprescht und hat im Jan­u­ar 2021 einen Index für reparier­bare Geräte3 einge­führt. Ziel ist es, die Quote von aktuell 40% auf 60% zu erhöhen.

Was steht dem Recht auf Reparatur entgegen?

Immer wieder geis­tert im Mar­ket­ing die Geschichte von Fir­men herum, die pleite gegan­gen sein sollen, weil ihre Pro­duk­te so gut waren, dass nach Mark­t­sät­ti­gung kein Absatz mehr möglich war. Deshalb sei es nötig, dass Pro­duk­te nur eine begren­zte Zeit hal­ten, um weit­er­hin Umsatz gener­ieren zu kön­nen.

So funktioniert geplante Obsoleszenz bzw. künstliche Produktalterung4

  • gezielte Außer­be­trieb­nahme (MHD, Prüfze­ichen mit End­da­tum,…)
  • kon­struk­tiv beab­sichtigter Ver­schleiß, Soll­bruch­stellen oder ver­schleißende Bil­ligteile wie Kon­de­satoren, Dich­tun­gen, Kon­tak­te, Lager, …
  • Alterung durch Sup­por­t­ende – keine Ersatzteile oder keine neuere Soft­ware
  • moralis­che Alterung – wird beson­ders durch Mar­ket­ing ges­teuert
  • Deak­tivierung per Soft­ware (beson­ders beliebt bei Druck­ern)
  • Man­gel­nde Erweit­er­barkeit
  • nicht gegebene Reparier­barkeit

Wie kann man geplanter Obsoleszenz entgegen wirken?

Beson­ders beim Kauf von Pro­duk­ten sollte men­sch auf fol­gende Kri­te­rien acht­en:

  • Auf Tauschbarkeit von Ver­schleißteilen acht­en
    • Akkus
    • Lager
    • Lüfter und Gebläse
    • Dich­tun­gen
    • Motoren und Pumpen
    • Gehäuse und Ober­flächen
  • Auf lös­bare Verbindun­gen acht­en – das geht am besten im sta­tionären Han­del
    • keine Ein­mal­clips oder verklebte Verbindun­gen
    • bess­er geschraubte oder gesteck­te Verbindun­gen
  • Nutzere­fahrun­gen suchen und Bew­er­tun­gen lesen
  • Reper­atur­seit­en wie iFix­it5 besuchen, Reper­atur-Scores beacht­en

Der Diskurs hat erst begonnen

Bat­te­rien, Ver­pack­un­gen, Tex­tilien, Elek­tron­ik, Plas­tik, Gebäu­den und viele weit­ere alltägliche Pro­duk­ten sollen bess­er reparier­bar und recycel­bar sein.

Große Unternehmen brem­sen beim #right­tore­pair. Dem ste­ht eine immer agilere Mak­er- und Bastler*innenszene ent­ge­gen. Auf YouTube und in Foren find­en sich Reparat­u­ran­leitun­gen für unzäh­lige Geräte. Der Absatz von Werkzeu­gen boomt und in größeren Städten gibt es Mak­er-Spaces und Repair-Cafes, in denen Men­schen ler­nen, Dinge wieder selb­st in Ord­nung zu brin­gen. Auch kom­merzielle Reper­aturbe­triebe entste­hen ger­ade wieder neu.


Quellen

  1. Right to repair-Ini­tia­tive im EU-Par­la­ment von Anna Cavacin­ni
  2. Beschluss des EU-Par­la­ments zum Recht auf Reparatur
  3. Frankre­ich für Index für gut reparier­bar­er Geräte ein
  4. Wikipedia zu geplanter Obsoleszenz
  5. Web­seite von iFix­it – Online-Reper­aturhand­buch