Mundraub – öffentliches Obst nutzen und schützen

Über­all trägt die Natur ger­ade Früchte – vieles fällt herunter und verkommt. Damit das nicht so bleibt, engagieren sich viele für die Nutzung und Erhal­tung vor Obstall­mende. Was das ist und wie man diese nutzen kann und darf erk­lärt der Artikel.

Jed­er darf (…) wild lebende Blu­men, Gräs­er, Farne, Moose, Flecht­en, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild leben­der Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betre­tungsver­bot unter­liegen, in gerin­gen Men­gen für den per­sön­lichen Bedarf pfleglich ent­nehmen und sich aneignen. 1

Die Mundraub-Regeln

  1. Bevor man ver­meintlich öffentlich­es Obst ern­tet oder gar auf Plat­tfor­men wie mundraub.org einze­ich­net, sollte man sich­er gehen, dass es wirk­lich All­ge­meingut ist. Es dür­fen keine Eigen­tum­srechte ver­let­zt wer­den. (siehe unten)
  2. Mit den Bäu­men, der umgeben­den Natur und den dort leben­den Tieren sollt eman selb­stre­dend möglichst pfleglich umge­hen. Für den Eigenbe­darf pflück­en ist erlaubt, aber nicht in großem Stil gewerb­smäßig, dazu braucht es eine behördliche Genehmi­gung. Wichtig:
    • Bäume nicht beschädi­gen, Sträuch­er nicht abreißen
    • ggf mit Garten­schere oder geeignetem Pflück­gerät pflück­en
    • nicht andere Sträuche nieder­tram­peln
    • beim Klet­tern in Bäu­men unbe­d­ingt Rinden­schä­den ver­mei­den
  3. Teile die Früchte Dein­er Ent­deck­un­gen mit anderen und gib etwas zurück.
    • Ein­deutig öffentliche Sträuch­er und Bäume kann man auf mundraub.org ein­tra­gen 3
  4. Engagiere dich bei der Pflege und Nach­pflanzung von Obst­bäu­men
    • in Weimar z.B. bei der GRÜNEN LIGA – Net­zw­erk ökol­o­gis­ch­er Bewe­gun­gen 4

Rechtliche Regeln

  • Eingezäunte und abge­gren­zte Anla­gen sind abso­lut tabu!
  • Auch offen­sichtlich gewerbliche Anbau­flächen darf man sich nicht bedi­enen.
  • Obstüber­hang gehört dem, auf dessen Grund der Baum oder Strauch ste­ht.
  • Informiert Euch auf Plat­tfor­men oder in Apps wie Mundraub nach.
  • Frage ggf. Nach­barn oder Grün­flächenämter.

Ern­ten auf öffentlichen Flächen Früchte und Wildpflanzen in der ess­baren Stadt. Pflück­en erlaubt – das gilt generell auf öffentlichen Flächen in der Stadt. Vielerorts laden wilde Beeren­sträuch­er, Obst­bäume und Wild­kräuter zum Ern­ten ein. In vie­len Kom­munen ist das Ern­ten auf städtis­chen Flächen aus­drück­lich erwün­scht. 5


Quellen

  1. Soge­nan­nte ›Hand­straußregel‹ § 39 BNatSchG auf gesetze-im-internet.de.
  2. Mundräu­ber-Hand­buch
    (ISBN: 9783000402883 | nur noch gebraucht oder Res­tex­em­plare)
  3. mundraub.org
  4. Infos bei der Bun­deszen­trale für Ernährung
  5. GRÜNE LIGA Weimar