Mundraub – öffentliches Obst nutzen und schützen
Überall trägt die Natur gerade Früchte – vieles fällt herunter und verkommt. Damit das nicht so bleibt, engagieren sich viele für die Nutzung und Erhaltung vor Obstallmende. Was das ist und wie man diese nutzen kann und darf erklärt der Artikel.
Jeder darf (…) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen. 1
Die Mundraub-Regeln
- Bevor man vermeintlich öffentliches Obst erntet oder gar auf Plattformen wie mundraub.org einzeichnet, sollte man sicher gehen, dass es wirklich Allgemeingut ist. Es dürfen keine Eigentumsrechte verletzt werden. (siehe unten)
- Mit den Bäumen, der umgebenden Natur und den dort lebenden Tieren sollt eman selbstredend möglichst pfleglich umgehen. Für den Eigenbedarf pflücken ist erlaubt, aber nicht in großem Stil gewerbsmäßig, dazu braucht es eine behördliche Genehmigung. Wichtig:
- Bäume nicht beschädigen, Sträucher nicht abreißen
- ggf mit Gartenschere oder geeignetem Pflückgerät pflücken
- nicht andere Sträuche niedertrampeln
- beim Klettern in Bäumen unbedingt Rindenschäden vermeiden
- Teile die Früchte Deiner Entdeckungen mit anderen und gib etwas zurück.
- Eindeutig öffentliche Sträucher und Bäume kann man auf mundraub.org eintragen 3
- Engagiere dich bei der Pflege und Nachpflanzung von Obstbäumen
- in Weimar z.B. bei der GRÜNEN LIGA – Netzwerk ökologischer Bewegungen 4
Rechtliche Regeln
- Eingezäunte und abgegrenzte Anlagen sind absolut tabu!
- Auch offensichtlich gewerbliche Anbauflächen darf man sich nicht bedienen.
- Obstüberhang gehört dem, auf dessen Grund der Baum oder Strauch steht.
- Informiert Euch auf Plattformen oder in Apps wie Mundraub nach.
- Frage ggf. Nachbarn oder Grünflächenämter.
Ernten auf öffentlichen Flächen Früchte und Wildpflanzen in der essbaren Stadt. Pflücken erlaubt – das gilt generell auf öffentlichen Flächen in der Stadt. Vielerorts laden wilde Beerensträucher, Obstbäume und Wildkräuter zum Ernten ein. In vielen Kommunen ist das Ernten auf städtischen Flächen ausdrücklich erwünscht. 5
Quellen
- Sogenannte ›Handstraußregel‹ § 39 BNatSchG auf gesetze-im-internet.de.
- Mundräuber-Handbuch
(ISBN: 9783000402883 | nur noch gebraucht oder Restexemplare) - mundraub.org
- Infos bei der Bundeszentrale für Ernährung
- GRÜNE LIGA Weimar