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Mehrweg bei Take-Away und To-Go – Zeit, selbst aktiv zu werden!

Täglich entste­hen bun­desweit 770 Ton­nen Ver­pack­ungsmüll allein durch Take-away-Ver­pack­un­gen. Ab Jan­u­ar 2023 gel­ten deshalb neue Regelun­gen für To-Go-Ver­pack­un­gen und Take-Away. In vie­len Fällen wird Mehrweg Pflicht – in eini­gen Fällen aber auch nicht.

Was gilt ab 1. Januar 2023?

Mehrwegver­pack­un­gen müssen bei Take-Away und To-Go als gle­ich­w­er­tige Alter­na­tive von der Gas­tronomie ange­boten wer­den. Dies gilt für Speisen eben­so wie für Getränke.

  • Dabei darf Mehrweg nicht teuer­er sein als Ein­weg.
  • Die Anbi­eter dür­fen eigene Sys­teme anbi­eten oder kön­nen sich an Pool-Sys­te­men wie ReCup beteili­gen.
  • Für kleine Betreibe unter 80qm oder 5 Mitar­bei­t­en­den gel­ten Aus­nah­men
  • Das Ange­bot von Mehrwegver­pack­un­gen muss gut sicht­bar kom­mu­niziert wer­den.

Was gibt es für Ausnahmen für kleine Betriebe?

Kleine und mit­tlere Betriebe unter 5 Mitar­bei­t­en­den und 80qm Fläche dür­fen auch weit­er auf Mehrweg verzicht­en, müssen aber mit­ge­brachte Ver­pack­un­gen der Kund*innen auf­füllen.

Wie kann jede*r selbst aktiv werden?

Jet­zt ist die richtige Zeit, zu schauen welche Mehrwegver­pack­ung für die eigene Mit­tagsver­sorgung oder das nach Hause mit­ge­brachte Aben­dessen vom Gas­tronomiebe­trieb geeignet ist – bei mit­ge­bracht­en Ver­pack­un­gen müssen näm­lich die Kund*innen die Eig­nung der mit­ge­bracht­en Ver­pack­ung gewährleis­ten.

Es bieten sich mehrere Optio­nen:

  • Nutzung ein­er Ver­pack­ung eines Pool-Sys­tems
  • Nutzung von dicht schließen­den Haushalts­be­hält­nis­sen, wichtig sind:
    • Lebens­mit­t­elechtheit, frei von Weich­mach­ern wie BPA u.a. Schad­stof­fen
    • Dicht schließend
    • Leicht (auch unter­wegs) zu reini­gen
    • möglichst resistent gegen Ver­fär­bun­gen
    • Hitze­fest bis min­destens 85°C
    • Mate­ri­alen: Bio-Kun­st­stoffe, Glas, Edel­stahl oder Kun­st­stoffe wie PP

Quelle

  1. Ökotest zu neuen Regelun­gen bei Take-Away-Ver­pack­un­gen
  2. Details zur neuen Mehrwegpflicht bei Lusi­ni