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Mehrweg bei Take-Away und To-Go – Zeit, selbst aktiv zu werden!

Täglich entstehen bundesweit 770 Tonnen Verpackungsmüll allein durch Take-away-Verpackungen. Ab Januar 2023 gelten deshalb neue Regelungen für To-Go-Verpackungen und Take-Away. In vielen Fällen wird Mehrweg Pflicht – in einigen Fällen aber auch nicht.

Was gilt ab 1. Januar 2023?

Mehrwegverpackungen müssen bei Take-Away und To-Go als gleichwertige Alternative von der Gastronomie angeboten werden. Dies gilt für Speisen ebenso wie für Getränke.

  • Dabei darf Mehrweg nicht teuerer sein als Einweg.
  • Die Anbieter dürfen eigene Systeme anbieten oder können sich an Pool-Systemen wie ReCup beteiligen.
  • Für kleine Betreibe unter 80qm oder 5 Mitarbeitenden gelten Ausnahmen
  • Das Angebot von Mehrwegverpackungen muss gut sichtbar kommuniziert werden.

Was gibt es für Ausnahmen für kleine Betriebe?

Kleine und mittlere Betriebe unter 5 Mitarbeitenden und 80qm Fläche dürfen auch weiter auf Mehrweg verzichten, müssen aber mitgebrachte Verpackungen der Kund*innen auffüllen.

Wie kann jede*r selbst aktiv werden?

Jetzt ist die richtige Zeit, zu schauen welche Mehrwegverpackung für die eigene Mittagsversorgung oder das nach Hause mitgebrachte Abendessen vom Gastronomiebetrieb geeignet ist – bei mitgebrachten Verpackungen müssen nämlich die Kund*innen die Eignung der mitgebrachten Verpackung gewährleisten.

Es bieten sich mehrere Optionen:

  • Nutzung einer Verpackung eines Pool-Systems
  • Nutzung von dicht schließenden Haushaltsbehältnissen, wichtig sind:
    • Lebensmittelechtheit, frei von Weichmachern wie BPA u.a. Schadstoffen
    • Dicht schließend
    • Leicht (auch unterwegs) zu reinigen
    • möglichst resistent gegen Verfärbungen
    • Hitzefest bis mindestens 85°C
    • Materialen: Bio-Kunststoffe, Glas, Edelstahl oder Kunststoffe wie PP

Quelle

  1. Ökotest zu neuen Regelungen bei Take-Away-Verpackungen
  2. Details zur neuen Mehrwegpflicht bei Lusini