Mehrweg bei Take-Away und To-Go – Zeit, selbst aktiv zu werden!
Was gilt ab 1. Januar 2023?
Mehrwegverpackungen müssen bei Take-Away und To-Go als gleichwertige Alternative von der Gastronomie angeboten werden. Dies gilt für Speisen ebenso wie für Getränke.
- Dabei darf Mehrweg nicht teuerer sein als Einweg.
- Die Anbieter dürfen eigene Systeme anbieten oder können sich an Pool-Systemen wie ReCup beteiligen.
- Für kleine Betreibe unter 80qm oder 5 Mitarbeitenden gelten Ausnahmen
- Das Angebot von Mehrwegverpackungen muss gut sichtbar kommuniziert werden.
Was gibt es für Ausnahmen für kleine Betriebe?
Kleine und mittlere Betriebe unter 5 Mitarbeitenden und 80qm Fläche dürfen auch weiter auf Mehrweg verzichten, müssen aber mitgebrachte Verpackungen der Kund*innen auffüllen.
Wie kann jede*r selbst aktiv werden?
Jetzt ist die richtige Zeit, zu schauen welche Mehrwegverpackung für die eigene Mittagsversorgung oder das nach Hause mitgebrachte Abendessen vom Gastronomiebetrieb geeignet ist – bei mitgebrachten Verpackungen müssen nämlich die Kund*innen die Eignung der mitgebrachten Verpackung gewährleisten.
Es bieten sich mehrere Optionen:
- Nutzung einer Verpackung eines Pool-Systems
- Nutzung von dicht schließenden Haushaltsbehältnissen, wichtig sind:
- Lebensmittelechtheit, frei von Weichmachern wie BPA u.a. Schadstoffen
- Dicht schließend
- Leicht (auch unterwegs) zu reinigen
- möglichst resistent gegen Verfärbungen
- Hitzefest bis mindestens 85°C
- Materialen: Bio-Kunststoffe, Glas, Edelstahl oder Kunststoffe wie PP