Mit einem Balkonkraftwerk zur eigenen Energiewende beitragen
Eigentlich könnte es alles so einfach sein: Ein Solarmodul erzeugt Gleichstrom aus der Sonne, von der es beschienen wird und ein Wechselrichter erzeigt Gleichstrom, der über einen Schuko-Stecker in das Wohnungsnetz eingespeist wird und dort hilft, Stromkosten zu senken. Eigentlich – und dann kam der deutsche Behördenapparat.
Bis Anfang 2018 hatte sich die Energielobby, allen voran die großen deutschen Energieerzeuger, zusammen mit den Netzbetreibern und dem Verband der deutschen Elektroindustrie VDE erfolgreich gegen den pragmatischen Einsatz von sog. Balkonkraftwerken, gerne auch als Stecker-PV- oder Stecker-Solaranlagen bezeichnet gewehrt.
Bei etwa 20.000 (geschätzt) Anlagen in Deutschland und der Legalisierung dieser in den Nachbarländern aber war der Handlungsdruck zu groß und die Gegenargumente waren für jeden ersichtlich stärker. Ab da wurde reguliert – Stecker-PV-Anlagen sind seit 2018 erlaubt. Ganz einfach sind sie noch immer nicht.
So glänzt selbst der VDE und die Bundesnetzagentur in ihren Ausführungen dazu mit Informationen, die sich so im Rechtsrahmen nicht wiederfinden. Beispiel ist die Meldepflicht beim Betreiber ebenso wie die Pflicht zur Verwendung einer Einspeisedose oder der Verpflichtung zur Abnahme der Anlage durch einen Elektriker und oder den regionalen Netzanbieter.
Wer ein wenig Mut und Lust auf Recherche hat, sollte sich trotzdem überlegen, ob die Rahmenbedingungen für die eigenen Stromerzeugung für Ihn nicht inzwischen gegeben sind. Niedrige Anlagenkosten und steigende Strompreise sind ebenso wie der fortschreitende Klimawandel gleich drei gute Gründe.
Vorteile von Balkonkraftanlagen
- PV-Anlage kann beim Umzug mitgenommen werden
- niedrige Kosten durch sinkende Modulpreise – oft schon im mittleren 3‑stelligen Bereich
- Ermöglicht bei guter Ausrichtung bis zu 20% des Energiebedarfs eines 4‑Personen-Haushalts zu erzeugen
- Anschluss an einer regulären Haussteckdose möglich (stellenweise wird eine spezielle Einspeisedose verlangt, hier differieren die Auffassungen)
Was alle berücksichtigen müssen
- Anlagen sind anzeigepflichtig bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber
- Ggf. müssen dafür geeignete Zähler eingebaut werden (Rücklaufsperre)
- Anlagen müssen europäischen Normen entsprechen (DIN VDE 0100–551‑1) und ein CE-Kennzeichen haben (keine billig-Anlagen auf Online-Plattformen direkt aus Asien!)
- Elektriker konsultieren, damit der Einspeisestrom nicht die Sicherheit im Haushalt gefährdet (Ausreichende Auslegung der Leitungen, kein Sicherungskreis unter Dauerstrom, Funktion des FI-Schutzschalters)
Zusätzliche Rahmenbedingungen für Mietende
- Vorher mit dem Vermieter reden und Themen wie Haftung/Versicherung abklären
- Anbringung an Gebäuden, v.a. an der Fassade wegen der Wärmedämmung oft nicht möglich
Quellen
- Quellensammlung beim PV-Magazin incl. Marktübersicht und Rechtsinfos
- Umfangreiche Rechtsinfos zu Balkonkraftwerken auf Balkonkraftwerk-Vertrieb.de
- Verbraucherzentrale zu den Regelungen bei Stecker-PV-Anlagen
- Einfache Erklärung zu Balkon-PV bzw. Stecker-PV-Anlagen auf haus.de
- Ranking von Stecker-Anlagen bei machdeinenStrom
- Energienetze Weimar – Strom