Das MHD: Fakten und Mythen rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum
Wenn es um Lebensmittelverschwendung geht, begegnet uns immer wieder der Begriff des ›Mindesthaltbarkeitsdatums‹, kurz MHD. Auch wenn bereits der Begriff deutlich sagt, dass es sich nicht um ein Verbrauchsdatum handelt, haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher das noch immer nicht verinnerlicht.
Mythen und Fakten
- Mythos: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ergibt sich aus der Haltbarkeit des Produkts bei sachgerechter Lagerung.
- Das stimmt nur bedingt. Zwar muss der Hersteller mit der Festsetzung des MHD sicher stellen, dass die Produkte bis zu diesem Datum mindestens haltbar sind, er kann die Frist aber nach eigenem Ermessen festlegen.
- Da das MHD im Ermessen der Hersteller liegt, passen diese das Datum auch nach den Wünschen des Handels an. In Österreich kam es zum Skandal, weil ein Produkt je nach Packungsgröße und Verkaufsregion gänzlich andere MHD hatte.
- Da Verbraucher*innen ›verfallene‹ Produkte jedoch häufig ungeprüft entsorgen, kann ein kurzes MHD durchaus verkaufsfördernd wirken und erhöht die Lebensmittelverschwendung.
- Mythos: Jedes Produkt muss ein MHD haben.
- Besonders verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch haben ein Verbrauchsdatum, welches im Gegensatz zum MHD verbindlichen Charakter hat. Dieses sollte man unbedingt einhalten, denn es ist Ergebnis von Haltbarkeitstests.
- Mythos: Das MHD muss vom Produkt erfüllt werden!
- Das trifft nur eingeschränkt zu. Voraussetzung ist bei gekühlten Produkten eine auch nach dem Kauf geschlossene Kühlkette bzw. die sachgerechte Lagerung. Außerdem gilt das MHD natürlich nur für unangebrochene Ware. Ungeachtet dessen ist das MHD kein einklagbarer Zustand. Wenn der Hersteller nachweist, dass er alles richtig gemacht hat, ist auch ein vor dem MHD verfallenes Produkt kein Grund für eine Entschädigung. Erst wenn ein Produkt mehrfach vor MHD unbrauchbar ist, können die Lebensmittelbehörden eine Anpassung verlangen.
- Mythos: MHD-Ware darf nicht mehr verkauft werden.
- Das stimmt nicht. Wenn die Verkäufer sich von der Unbedenklichkeit der Ware überzeugt hat und das überschrittene MHD entsprechend kenntlich macht, dürfen die Produkte weiter gehandelt werden. Ein Produkt mit Verbrauchsdatum ist dagegen nach Ablauf desselben nicht mehr handelsfähig.
- Mythos: alle Lebensmittel brauchen ein MHD.
- Nicht nur Zucker und Salz (ohne Jod) bedürfen keines MHD – auch unverarbeitetes Obst und Gemüse sowie alkoholische Getränke über 10 Vol% und einige weitere Ausnahmen müssen kein MHD ausweisen.
Wie lange Lebensmittel wirklich halten…
Das MHD sichert nur die Qualität der Lebensmittel bis zum angegebenen Datum – viele Produkte halten meist weitaus länger als die üblichen MHD, allerdings sind die Produkte durch den Nutzenden möglichst sorgfältig vor Gebrauch zu prüfen.
So lange über das MHD halten Lebensmittel
- Butter, Käse und Eier: + ~3 Wochen
Da man Salmonellen nicht erkennen kann, ist gerade bei älteren Eiern Vorsicht geboten – von deren Rohverzehr ist dringend abzuraten. - Joghurt, Schlagsahne + Saure Sahne: +1–2 Monate
- Fleisch, Wurst und Aufschnitt: + 3–7 Tage
Hier ist neben der Geruchsprüfung auch eine Konsistenzprüfung zu empfehlen, denn falsch aufbewahrt bieten die Produkte einen idealen Nährboden für Bakterien. Zudem werden diese Produkte oft länger geöffnet aufbewahrt. - Tiefgekühltes Obst und Gemüse: + 1/2 Jahr
- Gewürze, Tees, Nudeln, getrocknete Hülsenfrüchte: + 1 Jahr (und mehr)
Achtung: besonders Produkte mit hohem Fettgehalt können ranzig werden.
Quellen
- Wikipedia zum Mindesthaltbarkeitsdatum
- Bento-Artikel zum MHD und den Tafeln