Das MHD: Fakten und Mythen rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum

Wenn es um Lebens­mit­telver­schwen­dung geht, begeg­net uns immer wieder der Begriff des ›Min­desthalt­barkeits­da­tums‹, kurz MHD. Auch wenn bere­its der Begriff deut­lich sagt, dass es sich nicht um ein Ver­brauchs­da­tum han­delt, haben viele Ver­braucherin­nen und Ver­brauch­er das noch immer nicht verin­ner­licht.

Mythen und Fakten

  • Mythos: Das Min­desthalt­barkeits­da­tum ergibt sich aus der Halt­barkeit des Pro­duk­ts bei sachgerechter Lagerung.
    • Das stimmt nur bed­ingt. Zwar muss der Her­steller mit der Fest­set­zung des MHD sich­er stellen, dass die Pro­duk­te bis zu diesem Datum min­destens halt­bar sind, er kann die Frist aber nach eigen­em Ermessen fes­tle­gen.
    • Da das MHD im Ermessen der Her­steller liegt, passen diese das Datum auch nach den Wün­schen des Han­dels an. In Öster­re­ich kam es zum Skan­dal, weil ein Pro­dukt je nach Pack­ungs­größe und Verkauf­s­re­gion gän­zlich andere MHD hat­te.
    • Da Verbraucher*innen ›ver­fal­l­ene‹ Pro­duk­te jedoch häu­fig ungeprüft entsor­gen, kann ein kurzes MHD dur­chaus verkaufs­fördernd wirken und erhöht die Lebens­mit­telver­schwen­dung.
  • Mythos: Jedes Pro­dukt muss ein MHD haben.
    • Beson­ders verderbliche Lebens­mit­tel wie Hack­fleisch haben ein Ver­brauchs­da­tum, welch­es im Gegen­satz zum MHD verbindlichen Charak­ter hat. Dieses sollte man unbe­d­ingt ein­hal­ten, denn es ist Ergeb­nis von Halt­barkeit­stests.
  • Mythos: Das MHD muss vom Pro­dukt erfüllt wer­den!
    • Das trifft nur eingeschränkt zu. Voraus­set­zung ist bei gekühlten Pro­duk­ten eine auch nach dem Kauf geschlossene Küh­lkette bzw. die sachgerechte Lagerung. Außer­dem gilt das MHD natür­lich nur für unange­broch­ene Ware. Ungeachtet dessen ist das MHD kein ein­klag­bar­er Zus­tand. Wenn der Her­steller nach­weist, dass er alles richtig gemacht hat, ist auch ein vor dem MHD ver­fal­l­enes Pro­dukt kein Grund für eine Entschädi­gung. Erst wenn ein Pro­dukt mehrfach vor MHD unbrauch­bar ist, kön­nen die Lebens­mit­tel­be­hör­den eine Anpas­sung ver­lan­gen.
  • Mythos: MHD-Ware darf nicht mehr verkauft wer­den.
    • Das stimmt nicht. Wenn die Verkäufer sich von der Unbe­den­klichkeit der Ware überzeugt hat und das über­schrit­tene MHD entsprechend ken­ntlich macht, dür­fen die Pro­duk­te weit­er gehan­delt wer­den. Ein Pro­dukt mit Ver­brauchs­da­tum ist dage­gen nach Ablauf des­sel­ben nicht mehr han­dels­fähig.
  • Mythos: alle Lebens­mit­tel brauchen ein MHD.
    • Nicht nur Zuck­er und Salz (ohne Jod) bedür­fen keines MHD – auch unver­ar­beit­etes Obst und Gemüse sowie alko­holis­che Getränke über 10 Vol% und einige weit­ere Aus­nah­men müssen kein MHD ausweisen.

Wie lange Lebensmittel wirklich halten…

Das MHD sichert nur die Qual­ität der Lebens­mit­tel bis zum angegebe­nen Datum – viele Pro­duk­te hal­ten meist weitaus länger als die üblichen MHD, allerd­ings sind die Pro­duk­te durch den Nutzen­den möglichst sorgfältig vor Gebrauch zu prüfen.

So lange über das MHD halten Lebensmittel

  • But­ter, Käse und Eier: + ~3 Wochen
    Da man Sal­mo­nellen nicht erken­nen kann, ist ger­ade bei älteren Eiern Vor­sicht geboten – von deren Rohverzehr ist drin­gend abzu­rat­en.
  • Joghurt, Schlagsahne + Saure Sahne: +1–2 Monate
  • Fleisch, Wurst und Auf­schnitt: + 3–7 Tage
    Hier ist neben der Geruch­sprü­fung auch eine Kon­sis­ten­zprü­fung zu empfehlen, denn falsch auf­be­wahrt bieten die Pro­duk­te einen ide­alen Nährbo­den für Bak­te­rien. Zudem wer­den diese Pro­duk­te oft länger geöffnet auf­be­wahrt.
  • Tiefgekühltes Obst und Gemüse: + 1/2 Jahr
  • Gewürze, Tees, Nudeln, getrock­nete Hülsen­früchte: + 1 Jahr (und mehr)
    Achtung: beson­ders Pro­duk­te mit hohem Fettge­halt kön­nen ranzig wer­den.

Quellen

  1. Wikipedia zum Min­desthalt­barkeits­da­tum
  2. Ben­to-Artikel zum MHD und den Tafeln